Bundeskartellamt ermittelt in Sachen Brandschutzschalter
Die Auseinandersetzungen um die Einführung sogenannter Brandschutzschalter spitzen sich zu. Jetzt hat sich das Bundeskartellamt eingeschaltet. Auch der Siemens-Konzern steht in der Kritik. Er weist sämtliche Vorwürfe zurück.

Zweifel an der Notwendigkeit nicht ausgeräumt
Doch die Bauwirtschaft bemängelt nicht nur den weiteren Kostenschub und ihre nicht vorhandene Beteiligung am Normungsprozess. Sie bezweifelt auch, dass der Einbau überhaupt notwendig ist. Dr. Philipp Mesenburg, Leiter des Rechtsamtes beim ZDB: „Uns sind keine belastbaren Studien oder sonstige Untersuchungen bekannt, die eine derartige Pflicht begründen könnten.“ Schon im August vergangenen Jahres hatte sich der Verband mit der Bitte um entsprechende Nachweise an die beim Normungsprozess federführende Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (DKE) gewandt. Doch bis heute, wie Glauner sagt, ohne Erfolg. Auch eine umfangreiche Mitgliederbefragung habe keinerlei Hinweise ergeben, die den Einbau rechtfertigen könnten. Das Bundesbauministerium sehe ebenfalls keine Notwendigkeit. Glauner: „Wenn es wirklich eine ernst zu nehmende Gefahr gäbe, wären wir die letzten, die nicht sofort sagen würden, dann baut den Schalter ein.“ Mesenburg verweist außerdem auf die geltende Rechtslage. Demnach wird die Installation bauordnungsrechtlich nicht gefordert.

„Lizenz zum Gelddrucken“
Internationale Norm empfiehlt Schutzeinrichtung
Siemens weist alle Vorwürfe zurück. Wie ein Sprecher mitteilte, verfüge der Konzern über keine „Schlüsselpatente, ohne die die Herstellung eines Brandschutzschalters nicht funktionieren würde.“ Vielmehr nutzten alle Hersteller von Bandschutzschaltern eigene Technologien und verfügten über entsprechende Patente. Auch verkaufe Siemens keine Teile zur Fertigung von Brandschutzschaltern. Dass „gefährliche Fehlerlichtbögen ein enormes Risiko“ darstellten, belegten „diverse Untersuchungen“. Einen „direkten Zusammenhang“ zwischen der Veröffentlichung der DIN und der Einreichung des Patentantrages gebe es nicht. Vielmehr beschäftige man sich schon seit Jahren mit der Entwicklung eines Brandschutzschalters. Der Konzern verweist in diesem Zusammenhang auf die bereits 2014 von der International Electrotechnical Commission, einer internationalen Normungsorganisation mit Sitz in Genf, erlassene Norm IEC 60364. In ihr wird der Einsatz von Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen in bestimmten Anwendungsbereichen empfohlen. Diese Norm sei dann, wie weiter mitgeteilt wurde, in die nationale DIN VDE 0100-420 umgesetzt worden. Auch Siemens stellt fest, dass es keine gesetzliche Verpflichtung zum Einbau des Brandschutzschalters gibt.
Kartellamt hat Vorermittlungen eingeleitet
In das Für und Wider um den neuen Brandschutzschalter und damit auch die entsprechende Norm hat sich jetzt das Bundeskartellamt eingeschaltet. Wie ein Sprecher auf Anfrage mitteilte, laufen derzeit bei der Behörde entsprechende Ermittlungen. „Wir prüfen, wie die Norm zustande gekommen ist.“ Der Sprecher betonte, dass es sich nur um Vorermittlungen handele. Ob ein förmliches Verfahren eingeleitet werde, sei noch nicht entschieden. Als Grund für ihr Einschreiten nannte die Behörde eine „Beschwerde“, die sie „aus dem Markt heraus“ erhalten habe. Zu weiteren Details wollte sich der Sprecher auch auf Nachfrage nicht äußern.
Zwar gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, den Brandschutzschalter einzubauen. Normen, wie die DIN VDE 0100-420, haben jedoch eine sogenannte Vermutungswirkung. Das heißt, werden sie nicht eingehalten, müssen Planer, Bauunternehmern oder auch Betreiber im Schadensfall unter Umständen nachweisen, dass sie die Vorgaben der Norm anderweitig umgesetzt haben. Gelingt ihnen das nicht, können sie kräftig zur Kasse gebeten werden. Im Extremfall drohen sogar Haftstrafen.

