Deula Praxistipp
Knickpflege & Wallhecken: Gesetzliche Vorgaben und Tipps für die Pflege

Die auch als Knick bekannten und oft sehr alten Wallhecken sind für Schleswig-Holstein so typisch wie anderswo Weinberge oder Zwiebeltürme auf barocken Kirchen. In anderen Regionen Deutschlands sind Wallhecken selten geworden oder teilweise gar nicht mehr vorhanden. Die DEULA gibt Tipps für die richtige Pflege.
Die Wallhecke, auch Knick genannt, hat ihre Hauptausbreitung nach den Verkoppelungen der Feldfluren erfahren. Als den Bauern die Flächen zum Eigentum zugeteilt wurden, galt es, die Grenzen zu markieren, Feld und Wiese einzufassen. Wo es heute Knicks gibt, wurden dazu Wälle aufgeschüttet und mit Gehölzen bepflanzt. Durch Pflegemaßnahmen wurden sie in der Breite begrenzt und im Abstand vieler Jahre auf den Stock oder den Stubben gesetzt. Das bedeutete, dass sie bis auf Kniehöhe oder sogar auf die Höhe einer Handbreit zurückgeschnitten wurden. In unregelmäßigen Abständen stehen in den Hecken überragende Bäume, sogenannte Überhälter.
Gehölzschnitt & Naturschutzgesetz: Vorgaben für Knicks in Schleswig-Holstein
Knicks gehören zu den prägenden Landschaftselementen Schleswig-Holsteins. Sie bieten Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Der Gesetzgeber trägt der besonderen Bedeutung der Knicks durch Schutzbestimmungen Rechnung. Die Bepflanzung ist traditionell und spiegelt noch heute die natürliche Gehölzvegetation der Region wider. Typisch sind vor allem Arten, die besonders gut wieder austreiben, nachdem sie auf den Stock gesetzt wurden. Es finden sich Hainbuchen, Haselsträucher und verschiedene Weidenarten. Da die Hecken auch das Vieh zurückhalten sollten, ohne von ihm aufgefressen zu werden, wurden auch mit Dornen und Stacheln besetzte Sträucher wie Schlehe, Weißdorn sowie Wildrosen- und Brombeerarten integriert. Einzelheiten zur Knickpflege in Schleswig-Holstein wurden zuletzt 2016 im § 21 Abs. 4 und 5 Landesnaturschutzgesetz neu geregelt.
Maschinelle Knickpflege: Fristen und Regeln für das rechtssichere Aufputzen
Knickpflegearbeiten dürfen vom Oktober an bis zum letzten Tag des Februars durchgeführt werden. Mit dem Aufputzen ist das seitliche Einkürzen der Knickgehölze senkrecht in einer Entfernung von einem Meter vom Knickwallfuß bis zu einer Höhe von vier Metern gemeint. Bei Pflanzungen ohne Wall gilt die 1-m-Grenze ab dem Wurzelhals, der den Rand des Gehölzstreifens markiert. Diese Maßnahme dient nicht dem Biotopschutz, sondern allein der Nutzbarkeit der angrenzenden Flächen. Sie darf maximal alle drei Jahre wiederholt werden und sollte aus Gründen des Artenschutzes erst ab dem 1. Januar durchgeführt werden.
Auf-den-Stock-setzen: Langfristige Gehölzpflege fachgerecht ausführen
Die zweite Pflegemaßnahme am Knick stellt das Auf-den-Stock-setzen dar. Hierbei wird der gesamte Bewuchs eine Hand breit über dem Boden bzw. über dem Stockausschlag gekappt. Es dient der langfristigen Erhaltung der Funktionen und wird alle 10‒15 Jahre durchgeführt. Intervalle unter zehn Jahre sind nicht zulässig. Es ist auf eine fachgerechte Ausführung zu achten, um Auf-, Ab-, und Anrisse im Stock oder im Wurzelbereich zu vermeiden. Verletzungen dieser Art können den gesunden Wiederaufwuchs gefährden. Ist doch ein Nachglätten von Stümpfen erforderlich, kann diese Arbeit bis zum 15. März erfolgen. Ansonsten gilt der letzte Februartag als spätester Ausführungstermin. Zur guten fachlichen Praxis bei dieser Maßnahme gehört es, abschnittweise vorzugehen, ein großräumiger Kahlschlag ist dabei unangebracht. Das Schnittgut muss abgeräumt werden.
Landschaftspflege maschinell: Erosionsschutz durch korrekte Bearbeitung sichern
Knicks und Hecken sind in einer unter Verarmung leidenden Kulturlandschaft wichtige Biotope und darüber hinaus Boden schützende Elemente. Die Erhaltung ihrer Funktion und Erscheinung dienen nicht nur der Sicherung des typischen Landschaftsbildes, sondern besonders auch dem Artenschutz und nicht zuletzt einer nachhaltigen Landwirtschaft. Die besondere Wind- und Erosionsschutzwirkung des Knicks beruht auf seiner „Halbdurchlässigkeit". Die begrenzte Höhe und Breite halten die Auswirkung auf die Nutzung angrenzender Flächen auf einem Minimum. Heute wird das Aufputzen und Knicken üblicherweise maschinell vorgenommen. Dabei sollte beachtet werden, dass eine Kreissäge verwendet werden kann, durch den Einsatz von Schleglern jedoch jeder Knick zu einer gewöhnlichen Hecke umgebaut wird. Sind Knicks an beiden Seiten eines Weges, spricht man von einem Redder. Da auch von Hecken begleitete Wege Redder genannt werden, ist darauf zu achten, dass nicht versehentlich durch Pflegearbeiten ein Knick zu einer Hecke wird.
Knickschere vs. Motorsäge: Profi-Tipps zur Vermeidung von Gehölzschäden
Bei der Verwendung einer Knickschere sollte darauf geachtet werden, dass nach dem Greifen des Gehölzes nicht daran gezogen und gezerrt wird, um zu vermeiden, dass der Stubben beschädigt oder gelockert wird. Es entstehen Wunden, die später durch Pilzbefall und Fäulnis den Bewuchs zerstören können. Starke Gehölze werden durch die Schere mehr abgequetscht als geschnitten. Die Schnittflächen sind in der Folge zerfasert. Setzt die Schere hier in einem Meter Höhe an, kann hinterher mit der Motorsäge sauber nachgearbeitet und zudem maßgerechtes Brennholz geerntet werden. Für die maschinelle Knickpflege ist ein intakter Wall erforderlich, auf dem keine abgesägten Äste oder andere Dinge abgelegt werden. Nach dem Knicken sollte er ausgebessert (aufgesetzt) werden.
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