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Baugewerbe begrüßt flexiblere Arbeitszeiten
Die geplante Abkehr vom Achtstundentag spaltet die Sozialpartner im Baugewerbe. Während Arbeitgeber mehr Flexibilität fordern, pocht die Gewerkschaft auf den Erhalt bewährter Schutzmechanismen. | Foto: B_I MEDIEN/bb

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Die Bundesregierung plant, das bisherige Modell des Achtstundentags zu lockern. Statt einer täglichen Höchstarbeitszeit soll künftig eine wöchentliche Grenze im Arbeitszeitgesetz gelten. Diese Linie hatten CDU/CSU und SPD schon im Koalitionsvertrag vereinbart.

ZDB: Mehr Praxisnähe für Baustellen

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) begrüßt die Pläne. Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa sieht darin einen Schritt hin zu einer realitätsnahen Arbeitszeitgestaltung auf Baustellen. „Gerade bei Baustellen, die weit vom Wohn- oder Betriebsort entfernt liegen, wie zum Beispiel bei Bahnbaustellen in abgelegenen Regionen, besteht sowohl bei den Beschäftigten als auch bei den Auftraggebern ein großes Interesse daran, nicht strikt nach dem klassischen Modell von fünf Arbeitstagen mit jeweils acht Stunden zu arbeiten“, so Pakleppa.

Eine gebündelte Arbeitszeit bis Donnerstagabend könne dazu beitragen, Bauarbeiten früher abzuschließen, den Beschäftigten ein längeres Wochenende zu ermöglichen und gleichzeitig freitags eine Baustelle weniger im Netz zu haben. „Das gilt ebenso für den Straßenbau und bei größerer Entfernung zum Betrieb auch für den Hochbau“, so Pakleppa.

ZDB: Wöchentliche Höchstarbeitszeit als Ziel

Starre Tagesarbeitszeiten würden der Realität moderner Baustellen nicht mehr gerecht, betonte Pakleppa. „Wer montags auf einer entlegenen Baustelle beginnt, soll auch länger arbeiten dürfen, wenn dafür das Wochenende früher beginnt.“ Schon heute lasse das Arbeitszeitgesetz eine Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden zu, sofern im Ausgleichszeitraum durchschnittlich acht Stunden werktäglich nicht überschritten würden. „Angesichts dieses bestehenden Spielraums ist es folgerichtig, den Rahmen der EU-Arbeitszeitrichtlinie zu nutzen und künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit festzulegen.“

Aus Sicht des Baugewerbes ließen sich damit Bauprojekte effizienter umsetzen, Verzögerungen besser auffangen und entlegene Aufträge zügiger abschließen. Auch eine Vier-Tage-Woche innerhalb der regulären 40-Stunden-Woche werde so praxisnäher. Pakleppa forderte, den Koalitionsvertrag zügig umzusetzen.

IG BAU warnt vor Aufweichung

Kritik kommt von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). Bundesvorsitzender Robert Feiger warnte vor einer Abkehr vom Achtstundentag. „Das bestehende Arbeitszeitgesetz funktioniert. Es schützt die Gesundheit, ermöglicht planbare Freizeit und sorgt für faire Bedingungen“, so Feiger.

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Flexibilität gebe es längst dort, wo Tarifverträge gelten. „Sie bieten Spielräume, ohne den Schutz der Beschäftigten auszuhöhlen.“ Eine gesetzliche Aufweichung würde dagegen vor allem Beschäftigte ohne Tarifbindung treffen. „Für sie hieße das längere Arbeitstage, weniger Erholung, mehr Druck“, so Feiger. Für die IG BAU sei klar: „Der Achtstundentag ist kein Relikt vergangener Zeiten, sondern ein Grundpfeiler sozialer Gerechtigkeit.“

Flexible Arbeitszeiten in Bauindustrie und GaLaBau

Die Bauindustrie fordert schon seit Jahren flexiblere Arbeitszeiten. Damit will die Branche dem Fachkräftemangel begegnen und flexibler auf Auftragsschwankungen reagieren können. Dagegen wird häufig argumentiert, kürzere Arbeitszeiten etwa ließen sich in der Baustellen-Praxis nicht realisieren. Im Bauhandwerk und im Garten- und Landschaftsbau werden aber flexiblere Arbeitszeitmodelle vereinzelt schon umgesetzt.


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