Sicherheit und Technik bei Arbeiten auf Friedhöfen
Der Friedhof ist ein hochkomplexer Arbeitsplatz, an dem Pietät auf harte körperliche Arbeit und strenge Sicherheitsvorgaben trifft. Besonders beim Grabaushub entscheiden die Bodenstatik und die richtige Verbautechnik über die Sicherheit der Beschäftigten. Doch welche DGUV-Regeln sind bindend, wer haftet bei Unfällen und ab welcher Tiefe ist ein Vollverbau zwingend erforderlich - die DEULA gibt Antworten.

Der Friedhof ist eine besondere Arbeitsstätte. Er ist ein Ort multifaktorieller Einflüsse. Er kann ein emotionaler Ort sein, ein sakraler Ort, der Ort der Trauer, des Abschiednehmens, der Erinnerung, der Besinnung, aber auch des Trostes und er kann ein Ort der Erholung, eine Grünfläche sein und der Bereich, wo Naturerleben im urbanen, naturfernen Umfeld möglich ist. Andererseits ist er natürlich aber auch der Ort, wo der Leichnam durch Umsetzungsvorgänge wieder in den natürlichen Stoffkreislauf eingebunden wird. Eine Arbeitsstätte und natürlich auch ein Wirtschaftsraum verschiedener Gewerke und Professionen.
Friedhof als Verkehrsfläche
Den meisten Menschen, die auf Friedhöfen tätig sind, ist nicht bewusst, dass der Friedhof rechtlich eine Verkehrsfläche darstellt. Er ist in den meisten Fällen kein rechtlicher Verkehrsraum, aber mindestens ein faktischer und somit gelten die entsprechenden Gesetze und Regeln. So kommt es häufig vor, dass Personen mit Transportfahrzeugen diese Verkehrsfläche befahren, ohne eine entsprechende Fahrerlaubnis zu besitzen oder die Fahrzeuge weder zugelassen noch versichert sind. Spätestens im Fall eines Unfalls kann das zu schwerwiegenden Verfahren kommen. Deshalb ist es angeraten, sich mit den zuständigen Zulassungsstellen ins Benehmen zu setzen und den rechtlichen Status klären lassen.
Friedhofsrecht und Arbeitsschutz
Der Friedhof ist aber nie ein rechtsfreier Bereich, er ist durch verschiedenste Vorschriften, Gesetze und andere Regelwerke reglementiert, was in der täglichen Praxis häufig nicht oder nicht konsequent Umsetzung findet. Einige wichtige Regelwerke sind folgende:
- Art. 1 Abs. 1 GG; BGB; §§ 168, 189 StGB; Bestattungsgesetze der Länder,
- PSA-Benutzungsverordnung; Lastenhandhabungsverordnung; StVO; StVZO,
- DGUV-Regeln, Vorschriften und Informationen: 38 (BGVC 22); 100-500 (BGR 500), 112-190, 112-191, 112-192, 112-193, 112-194, 112-195, 214-021 (BGI5026) mit den Verweisen auf die geltenden DIN und EN,
- und natürlich die Friedhofsordnung des Friedhofträgers.
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Verantwortlichkeiten für die Arbeitssicherheit auf dem Friedhof
Dem Träger obliegen folgende Verpflichtungen:
- Die Bereitstellung von geeigneten Maschinen und Geräten, Verbaumaterial, persönlicher Schutzausrüstung.
- Die ordnungsgemäße Einrichtung und Ausstattung der Arbeitsstätten. Die Möglichkeit der Gewährleistung von Erste-Hilfe-Maßnahmen.
- Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen durch entsprechend geeignete Mitarbeiter; die Durchführung von regelmäßigen Unterweisungen und Weiterbildungen.
- Durch Erfolgskontrollen muss sichergestellt werden, dass Weisungen und Unfallverhütungsvorschriften beachtet werden
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Arbeitssicherheit: Verpflichtungen des Beschäftigten
Die Beschäftigen ist für folgendes verantwortlich:
- Sie müssen durch ihr persönliches Verhalten den sicheren Ablauf der Arbeiten gewährleisten.
- Sie müssen die Weisungen der Vorgesetzten zum Zweck der Unfallverhütung befolgen.
- Sie haben die Maschinen und Geräte bestimmungsgemäß einzusetzen und erkannte Mängel sofort zu melden.
- Sie tragen persönliche Schutzausrüstung bei bestimmten Tätigkeiten und melden Unfälle sofort den Vorgesetzten.
Friedhofsgärtner: Welche voraussetzungen muss er erfüllen?
Es ist die Aufgabe des Arbeitgebers, die Beschäftigten je nach ihrer Befähigung entsprechend einzusetzen. Der Umgang mit kraftbetriebenen Arbeitsmitteln sowie das Ausschachten von Gräbern stellen hohe Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der Beschäftigten. Solche Tätigkeiten dürfen nur von unterwiesenen und zuverlässigen Personen ausgeführt werden, die neben der gesundheitlichen Eignung auch die fachliche Qualifikation besitzen. Bei der Beschäftigung von Jugendlichen sind Schutz- alterbestimmungen sowie Beschäftigungsverbote und -beschränkungen zu beachten.
Vorschriften und Regeln beim Grabaushub
Beim Grabaushub ist immer zu beachten, dass Boden eine Masse hat. Diese kann je nach Bodenart und Wassergehalt zwischen 1,3 bis ca. zwei Tonnen pro Kubikmeter betragen. Daraus ergeben sich Forderungen für die Arbeitssicherheit. Die Prüfung der Bodenverhältnisse ist unumgänglich, denn daraus kann sich die Notwendigkeit geeigneter Verbaumaßnahmen ergeben. Die Standfestigkeit ist hier maßgeblich.
Standfeste Böden sind beispielsweise gewachsene Böden, bindige Ton- und Lehmböden, deren Standfestigkeit nicht durch Witterungseinflüsse, wie durch Frost oder Niederschläge beeinträchtigt werden oder Böden, die 50 Jahre nicht bewegt wurden. Nicht standfeste Böden sind etwa angeschüttete Böden, nicht bindige Böden mit Sand, Kies, Mergel und Rollkies sowie Grabfelder, die wiederholt belegt werden und bei denen die Ruhezeiten weniger als 50 Jahre betragen.
In standfesten Böden bis zu einer Tiefe von 1,75 Meter ist es ausreichend, ein teilverbautes Grab (mit Saumbohlen) herzustellen. Das bedeutet, dass der Bereich bis zu einer Tiefe von 1,25 Meter oberhalb der Grabsohle bis fünf Zentimeter über die Grabkante allseitig und lückenlos zu verbauen ist. Gräber mit einer Tiefe von 1,75 Meter sind durchgehend von der Grabsohle bis fünf Zentimeter über die Grabkante allseitig und lückenlos zu verbauen.
In nicht standfesten Böden oder wenn die Standfestigkeit durch Grabmalfundamente beeinträchtig wird, ist durchgehend allseitig und lückenlos zu verbauen. Der Verbau ist in jedem Fall mit fortschreitendem Aushub gleichzeitig einzubringen.
Der Verbau kann mit üblichen Verbaueinheiten aus Holz, Stahl oder Aluminium hergestellt werden oder mit sogenannten Verbaukästen bzw. Gleitschalkästen. Durch die Verwendung der Gleitschalkästen ist ein Zeit- und Sicherheitsgewinn erreichbar. Es sind jedoch die höheren Beschaffungskosten zu bedenken.
Maschinentipps für Friedhofsgärtner:
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